Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen der KARO Imaging & 3D-Metrology GbR (nachfolgend “Vermieter”) und dem Kunden über die Miete einer Fotobox und anhängigem Zubehör, entsprechend im angenommenen Angebot aufgeführt (nachfolgend „Mietgegenstand“).
1.2. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vermieter erbringt für den Kunden die Leistung der Vermietung von Fotoboxen/Photobooths. Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Der Vermieter ist berechtigt, sich für die Erbringung der vereinbarten Leistung Dritter zu bedienen. Der Vermieter erbringt vereinbarte Leistung durch die Bereitstellung eines geeigneten Gerätes und entsprechendem Zubehör entsprechend der vertraglichen Regelungen. Die Erbringung eines Erfolges im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Vermieter nicht.
2.2. Die dargestellten Leistungen auf Website und/oder anderen Medien des Vermieters stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar, sondern lediglich Informationen über angebotene Leistungen. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Kontaktformulars auf der Webseite des Vermieters kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
2.3. Der Kunde stellt eine Anfrage per Telefon, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular auf der Webseite des Vermieters und fragt hiermit die Verfügbarkeit der Mietgegenstände für den gewünschten Termin beim Vermieter an. Der Vermieter übermittelt daraufhin ein schriftliches Angebot per Email, welches der Kunde formlos annehmen kann.
2.4. Nach Bestätigung durch Vermieter und Kunde, übersendet der Vermieter dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail, womit der Vertrag zwischen beiden Parteien zustande kommt. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden zu leisten.
3.2. Einwände gegen Rechnungen des Vermieters sind schriftlich zu erheben. Unerheblich von der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich zu erheben, gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch der Vermieter eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
4. Stornierungsbedingungen
4.1 Storniert der Kunde den Vertrag werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
- Stornierung bis 14 Tage nach Vertragsschluss: Kostenfrei, wenn das Veranstaltungsdatum nicht in diesen Zeitraum fällt. Andernfalls gelten die Bedingungen aus Ziffern 3 und 4, entsprechend der genannten Frist vor dem gebuchten Termin.
- Stornierung bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 15% des Auftragswertes
- Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des Auftragswertes
- Stornierung ab 6 Tage vor dem gebuchten Termin: 90% des Auftragswertes
4.2 Sollte eine zugehörige Veranstaltung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht durchgeführt werden können, fallen keine Stornierungskosten an.
5. Mietdauer
5.1. Der Mietzeitraum beginnt, soweit nicht anders vereinbart, am Veranstaltungstag (gebuchter Termin) und endet spätestens am darauffolgenden Tag. Anlieferungs- und Abholungszeiten werden individuell, spätestens 48 Stunden vor der Anlieferungszeit, zwischen dem Vermieter und dem Kunden vereinbart.
5.2. Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand am, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reserviert und gebucht) zu nutzen.
6. Aufstell- und Nutzungsbedingungen
6.1. Der Kunde verpflichtet sich dem Vermieter spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin alle Informationen, welche für Anlieferung (mit Ausnahme exakter Anlieferungs- und Abholungszeit, s. 4.1.), Aufbau, Betrieb und Abbau des Mietgegenstandes wesentlich sind, mitzuteilen. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lieferanschrift, Akkreditierung, Eckdaten zur Veranstaltung, AnsprechpartnerIn mit Telefonnummer, Rahmenbedingungen für den Aufbau und Zugang zum Aufstellungsort.
6.2. Der Kunde hat für eine geeignete Stromquelle zum Betrieb des Mietgegenstandes zu sorgen (Stromversorgung 230V, europäische Schukosteckdose, maximal 5m entfernt vom Aufstellungsort). Der Betrieb (bspw. Stromverbrauchskosten) der Fotobox erfolgt auf Kosten des Kunden.
6.3. Der Kunde oder ein von ihm Bevollmächtigter Dritter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen und diesen am Tag nach dem Veranstaltungstag zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – durch Abholung des Vermieters.
6.4. Der Kunde stellt sicher, dass der Mietgegenstand auf zweckgemäße Weise – auch von Dritten – genutzt wird. Außerdem ist der Installationsort der Fotobox so zu wählen und zu erhalten, dass er vor schädigenden Einflüssen wie insbesondere Feuchtigkeit, extremen Temperaturen von weniger als 5°C oder mehr als 40°C sowie Erschütterungen geschützt ist.
6.5 Der Vermieter übergibt Verbrauchsmaterial, wie bspw. Druckrollen und hält diese schriftlich fest. Nicht benötigtes Verbrauchsmaterial ist dem Vermieter bei Rückgabe ebenfalls zurückzugeben. Fehlmengen können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6.6. Die Mietgegenstände sowie darauf befindliche Software sind vom Kunden nicht zu verändern, zu kopieren oder zu zerstören. Der Kunde stellt den Vermieter im Falle der nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel, der während der Mietzeit auftritt, dem Vermieter spätestens bei Rückgabe anzuzeigen.
6.8. Die für eine Fehlerbehebung und/oder Instandsetzung und/oder Ersatzbeschaffung erforderlichen Kosten wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Mietgegenstandes vom Vermieter aufgewendet werden müssen, werden dem Kunden vom Vermieter in Rechnung gestellt.
6.9. Der Kunde ist verpflichtet bei einem Totalschaden, Verlust oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes in Höhe der aktuellen gültigen Preise abzüglich des Restwertes zu übernehmen, soweit der Schaden bzw. den Verlust zu vertreten hat. Sollte der Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt sein, so wird der Beschaffungswert eines gleichwertigen Produktes zur Berechnung herangezogen.
6.10. Wird die Rückgabe verspätet durchgeführt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Vermieter berechtigt ihm 30€ (zzgl. 19% MwSt.) pro angefangene Stunde, für jeden verspäteten Tag maximal den Mietpreis in Rechnung zu stellen. Verspätet ist eine Rückgabe, wenn sie mehr als 90 Minuten nach dem mit dem Vermieter vereinbarten Abholungszeitpunkt erfolgt.
6.11. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Leistungszeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungsstörung beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.12. Im Falle von höherer Gewalt, z.B. durch Streik, behördliche Verfügung oder vom Vermieter nicht verschuldeten Transportverzögerungen, welche eine rechtzeitige Auslieferung der Fotobox verhindern, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
7. Verpflichtungen des Kunden und Haftung
7.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Der Kunde hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen zu befolgen. Der Mietgegenstand ist vom Kunden im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
7.3. Der Kunde haftet grundsätzlich für alle Schäden, die aus einer nicht vertragsgemäßen bzw. unsachgemäßen Behandlung des Mietgegenstands durch ihn oder einen seiner Erfüllungsgehilfen resultieren. Dies gilt für alle Schäden, die während der Mietzeit, Verwendung sowie der Lagerung entstehen. Der Kunde haftet insbesondere für:
- erforderliche Reparaturkosten,
- Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
- erforderliche Gutachterkosten,
- Schäden für den entstehenden Minderwert,
- dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
7.4. Der Kunde haftet auch bei Verlust oder Beschädigung von gebuchtem Zubehör, wie Accessoires, Hintergrundsystem, etc. Der Vermieter behält sich vor, fehlende oder mangelhafte Gegenstände dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.5. Bei jeglicher Beschädigung, einem Diebstahl oder sonstigen Verlusten des Mietgegenstandes ist der Kunde dazu verpflichtet dem Vermieter unverzüglich Mitteilung schriftlich oder in Textform über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten soweit bekannt und den Schadenshergang zu beschreiben.
7.6. Bei einem Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.
7.7. Nach einem Unfall mit der Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstandes, hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen.
8. Individualisierung
8.1. Die Drucke können auf Wunsch des Kunden mit einem personalisierten Rahmen versehen werden. Die entstehenden Kosten werden individuell festgesetzt und schriftlich festgehalten. Erforderliche Inhalte, insbesondere Bilddateien, Texte, Grafiken oder Layouts, sind bis spätestens sieben Tage vor dem Veranstaltungsdatum zur Verfügung zu stellen, wenn keine abweichende Frist schriftlich vereinbart worden ist.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Informationen vor der Absendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde darf keine Inhalte übermitteln, welche die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Gesetz verstoßen. Bei Zuwiderhandlung stellt der Kunde den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, welche in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, frei.
8.3. Erstellt der Vermieter einen Entwurf, hat der Kunde diesen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen. Eine Ausführung der Konfiguration erfolgt nicht ohne Entwurfsfreigabe des Kunden, die mindestens der Schriftform bedarf. Die Begutachtung der Entwurfsvorlage und Muster durch den Kunden entbinden den Vermieter von der Verantwortung für nichtbeanstandete Fehler. Der Vermieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde trotz Aufforderung und anschließender Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Zusätzlich kann der Vermieter seine bereits erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung stellen.
9. Datenschutz
9.1. Der Vermieter ist berechtigt Daten über den Kunden, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verwenden. Der Vermieter garantiert sämtliche erhaltenen persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und keinerlei Daten an Dritte weiter zu geben mit Ausnahme jener, welche zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
9.2. Nach vorheriger Vereinbarung übergibt der Vermieter dem Kunden grundsätzlich nach der Veranstaltung die Bilder in Form eines USB-Sticks am Abholungstag, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen. Die entstandenen Bilder werden für die Dauer von sechs Monaten sicher aufbewahrt und anschließend unwiderruflich gelöscht.
9.3. Der Kunde und die Veranstaltungsteilnehmer sind angehalten, die erstellten Bilddateien vor einer Freigabe bzw. Verbreitung (z. B. in den sozialen Netzwerken) eigenverantwortlich zu überprüfen. Der Vermieter überprüft die Bilder nicht hinsichtlich ihrer Rechtskonformität zur Veröffentlichung. Bzgl. Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung ist der Kunde gemäß BDSG die verantwortliche Stelle.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Oldenburg (Oldb.).
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters in Oldenburg. Der Vermieter ist nach seiner Wahl berechtigt, alternativ zu Satz 1 Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.